wappen bsb.gif (11635 Byte)DLRG Bersenbrück

 

Allgemeine Reisebedingungen

1. Mit der Anmeldung bietet Ihr der DLRG den Abschluß eines Reisevertrages über die in diesem Prospekt beschriebene Reise an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DLRG eine Bestätigung zusendet und die in Zf.2 beschriebene Anzahlung auf dem DLRG-Konto eingeht.

2. Mit der Zusendung des Insolvenzsicherungsscheines (mit der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von 400,00 DM fällig und zahlbar. Der Rest des Reisepreises ist spätestens am 18. 07. 2001 fällig.

3.a. Der Umfang der von der DLRG geschuldeten Leistungen ergibt sich aus diesem Prospekt sowie der sich darauf beziehenden Reisebestätigung.

b. Die DLRG behält sich vor, die vereinbarten Leistungen im Einzelfall auch nach Vertragsschluß abzuändern, soweit dies notwendig und der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.

4.a. Die DLRG kann bis 14 Tage vor dem Abreisetag den Reisevertrag kündigen, wenn die im Prospekt angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

b. Wegen höherer Gewalt kann der Reisevertrag unter den Voraussetzungen und mit den Folgen aus § 651 j BGB gekündigt werden.

c. In beiden Fällen wird die DLRG Euch unverzüglich benachrichtigen.

d. Ihr könnt jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte dies aber schriftlich erklärt werden.
In diesem Fall schuldet Ihr eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand i. H. v. 20,00 DM. Bei Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Fahrtbeginn schuldet Ihr 50 % des Reisepreises, bei Rücktritt innerhalb von drei Tagen vor Fahrtbeginn den gesamten Reisepreis. Es steht Euch frei, der DLRG nachzuweisen, daß durch Euren Rücktritt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine Reiserücktrittskostenversicherung empfiehlt sich.

5. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, könnt Ihr nur dann die gesetzliche Gewährleistung ( Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadenersatz ) verlangen, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlaßt, den Mangel während der Reise dem Leitungsteam anzuzeigen oder, falls nicht erreichbar, der DLRG ( Priggenhagen, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439/2175 ).
Zur Beseitigung eines Mangels habt Ihr der DLRG eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach deren erfolglosem Ablauf dürft Ihr selbst Abhilfe schaffen oder, bei einem erheblichen Mangel, kündigen, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich, wird von der DLRG verweigert oder ein besonderes Interesse Eurerseits erfordert sofortige Abhilfe oder Kündigung.
Gewährleistungsansprüche müßt Ihr binnen eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei der DLRG geltend machen, es sei denn, Euch trifft an der Nichteinhaltung der Frist keine Schuld. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

7. Verstoßt Ihr durch grob ordnungswidriges Verhalten gegen Anordnungen des Leitungsteams und beeinträchtigt so die Reise oder andere Teilnehmer, kann Euch die DLRG von der weiteren Reise ausschließen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Strafgesetzbuch. Daraus entstehenden Schaden habt Ihr zu tragen.
Krankheiten, die Reise oder die anderen Reisenden beeinträchtigen könnten, habt Ihr, soweit bekannt, vorher mitzuteilen. Geschieht das nicht, habt Ihr daraus entstehenden Schaden zu tragen.

8. Reiseveranstalter ist die DLRG OG Bersenbrück e.V.
Priggenhagen
49593 Bersenbrück Tel. 05439/2175

Insolvenzversicherung besteht

 

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