Allgemeine Reisebedingungen
1. Mit der Anmeldung bietet Ihr der DLRG den Abschluß eines Reisevertrages über
die in diesem Prospekt beschriebene Reise an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DLRG
eine Bestätigung zusendet und die in Zf.2 beschriebene Anzahlung auf dem
DLRG-Konto eingeht.
2. Mit der Zusendung des Insolvenzsicherungsscheines (mit der Reisebestätigung) ist
eine Anzahlung von 400,00 DM fällig und zahlbar. Der Rest des Reisepreises ist
spätestens am 18. 07. 2001 fällig.
3.a. Der Umfang der von der DLRG geschuldeten Leistungen ergibt sich aus diesem
Prospekt sowie der sich darauf beziehenden Reisebestätigung.
b. Die DLRG behält sich vor, die vereinbarten Leistungen im Einzelfall auch nach
Vertragsschluß abzuändern, soweit dies notwendig und der Gesamtzuschnitt der Reise
dadurch nicht beeinträchtigt wird.
4.a. Die DLRG kann bis 14 Tage vor dem Abreisetag den Reisevertrag kündigen, wenn die
im Prospekt angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b. Wegen höherer Gewalt kann der Reisevertrag unter den Voraussetzungen und mit den
Folgen aus § 651 j BGB gekündigt werden.
c. In beiden Fällen wird die DLRG Euch unverzüglich benachrichtigen.
d. Ihr könnt jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte
dies aber schriftlich erklärt werden.
In diesem Fall schuldet Ihr eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand i. H. v. 20,00 DM.
Bei Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Fahrtbeginn schuldet Ihr 50 % des
Reisepreises, bei Rücktritt innerhalb von drei Tagen vor Fahrtbeginn den gesamten
Reisepreis. Es steht Euch frei, der DLRG nachzuweisen, daß durch Euren Rücktritt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine
Reiserücktrittskostenversicherung empfiehlt sich.
5. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, könnt Ihr nur dann die gesetzliche
Gewährleistung ( Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung,
Schadenersatz ) verlangen, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlaßt, den Mangel während
der Reise dem Leitungsteam anzuzeigen oder, falls nicht erreichbar, der DLRG (
Priggenhagen, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439/2175 ).
Zur Beseitigung eines Mangels habt Ihr der DLRG eine angemessene Frist einzuräumen. Erst
nach deren erfolglosem Ablauf dürft Ihr selbst Abhilfe schaffen oder, bei einem
erheblichen Mangel, kündigen, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich, wird von der DLRG
verweigert oder ein besonderes Interesse Eurerseits erfordert sofortige Abhilfe oder
Kündigung.
Gewährleistungsansprüche müßt Ihr binnen eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende
bei der DLRG geltend machen, es sei denn, Euch trifft an der Nichteinhaltung der Frist
keine Schuld. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
7. Verstoßt Ihr durch grob ordnungswidriges Verhalten gegen Anordnungen des
Leitungsteams und beeinträchtigt so die Reise oder andere Teilnehmer, kann Euch die DLRG
von der weiteren Reise ausschließen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Strafgesetzbuch. Daraus entstehenden
Schaden habt Ihr zu tragen.
Krankheiten, die Reise oder die anderen Reisenden beeinträchtigen könnten, habt Ihr,
soweit bekannt, vorher mitzuteilen. Geschieht das nicht, habt Ihr daraus entstehenden
Schaden zu tragen.
8. Reiseveranstalter ist die DLRG OG Bersenbrück e.V.
Priggenhagen
49593 Bersenbrück Tel. 05439/2175
Insolvenzversicherung besteht